AKTUELLES UND NEWS


Aktion Wintersonne 2024 startet

Klimafreundlich heizen und auch unseren Umweltbonus sichern

 

 

 

Bei der Aktion Wintersonne können sich Immobilienbesitzer durch den Einsatz von Solarwärme unabhängiger von steigenden Energiekosten machen und gleichzeitig Kosten bei der Investition in eine neue Heizanlage sparen. Denn unser COLLECTUS-Mitglied Schlör & Faß gewährt zusammen mit seinem Hersteller Paradigma im ersten Quartal 2024 einen eigenen Umweltbonus, zusätzlich zur Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

 

 

 

„Unabhängig, unbegrenzt, Solarwärme – jetzt Kollektoren auf jedes Dach“, lautet der gemeinsame Aufruf, denn die Sonne liefert Energie durchgehend, CO2-frei und kostenlos.

 

 

 

Die Solarthermie-Kollektoren von Paradigma erzielen eine hohe Wärmeausbeute – nicht nur im Sommer, sondern auch in der Übergangszeit und im Winter. Der Grund liegt im speziellen Aufbau, bei dem hocheffiziente Vakuumröhren aus Glas über speziellen Parabolspiegeln platziert sind. Diese lenken die Sonnenstrahlen selbst bei diffusem Licht und bedecktem Himmel direkt auf die Glasröhren, in denen reines Heizungswasser als Wärmeträger fließt. So entstehen auch im tiefsten Winter nutzbare solare Wärmeerträge. Dank Wasser als Wärmeträger lassen sich die Kollektoren leicht in bestehende Heizsysteme einbinden.

 

 

 

Wer sich im Rahmen der Aktion Wintersonne für die Installation eines Paradigma-Kollektors entscheidet, kann sich den zusätzlichen Umweltbonus sichern. Beim Kauf eines AQUA PLASMA 19/50 liegt er beispielsweise bei rund 265 Euro. Werden neben dem Kollektor noch weitere Systemkomponenten wie ein Wärmeerzeuger oder Speicher von Paradigma eingebaut, gibt es für jedes dieser Produkte einen weiteren Umweltbonus. Und das Beste: Der gesamte Aktionsbonus ist unabhängig von der staatlichen Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Er kommt also noch obendrauf.

 

 

 

Wenn Sie sich vom 1. Januar bis zum 31. März 2024 für eine Paradigma-Anlage entscheiden, ist Ihnen der Umweltbonus sicher – auch wenn die Installation erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Ist der Kollektor auf dem Dach, kommt es zum eigentlichen Spareffekt. Denn ab der Inbetriebnahme nutzen Sie die kostenfreie Sonnenwärme, sparen daher Heizkosten und machen sich so ein Stück unabhängiger von der Preisentwicklung auf den Energiemärkten. Da durch Solarthermie zudem kein CO2 entsteht, profitiert gleichzeitig auch noch das Klima.

 


BEG – Auszug aus der neuen staatlichen Förderung 2023

 

Noch nie mussten Verbraucherinnen und Verbraucher für Heizung, Strom und Benzin so tief in die Tasche greifen. Innerhalb eines Jahres sind nach Angaben des Vergleichsportals Verivox im vergangenen Dezember die Energiekosten in Deutschland um mehr als ein Drittel gestiegen. So kostet beispielsweise das Heizen mit Gas einen „Musterhaushalt“ von vier Personen durchschnittlich mehr als 300 Euro mehr pro Jahr, Tendenz steigend. Nicht verwunderlich also, dass jeder dritte Eigenheimbesitzer laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) bis 2024 die Installation einer Solaranlage plant. Gute Gründe, die Modernisierung mit erneuerbaren Energien jetzt zu planen, gibt es genug, zum Beispiel:

 
• sehr hohe Förderung (BEG)
• Wertsteigerung der Immobilie
• Engpässe und Wartezeiten durch hohe Nachfrage bei den Fachbetrieben
• Erhöhung des CO2-Preises von 25 auf 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid
• aktiver Klimaschutz
• Energie- und Kosteneinsparung
• mehr Wohlbefinden durch bedarfsgerechte Steuerung moderner Anlagen
• größere Unabhängigkeit von Versorgern
• bestehende und kommende Solarpflicht

 


Wer sich jetzt informiert und sein neues Heizsystem oder seine Heizungsmodernisierung plant, hat gute Chancen, noch im Laufe des Sommers umsteigen zu können. Grundsätzlich empfehlen wir eine nachhaltige Solar- und Pelletsheizung, da dieses Heizsystem brennstoffbezogen von der CO2-Steuer befreit ist und mit 45 Prozent der Investitionskosten zugleich die höchsten Zuschüsse bekommt. Einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent kann erhalten, wer die Modernisierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) realisiert.


Neue Regelungen

Heizkostenverordnung

Im vergangenen Dezember ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie gilt ausschließlich für Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen und nur für Mieter, bei denen bereits fernablesbare Messgeräte installiert sind. Das Wichtigste auf einen Blick:

  1. Alle Messgeräte für die Erfassung des Energieverbrauchs, die nach Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung verbaut werden, müssen aus der Ferne ablesbar sein. Als fernablesbar gelten Walk-by- bzw. Drive-by-Technologien.
  2. Für neu eingebaute fernablesbare Messgeräte oder entsprechend nachgerüstete Systeme gilt die Interoperabilität, das heißt, sie müssen mit den Systemen anderer Anbieter kompatibel sein. Das stärkt den Wettbewerb und erleichtert den Wechsel zu einem anderen Messdienstleister.
  3. Seit 1. Januar sollen Mieter mit einer Auflistung der Kostenfaktoren sowie einem Vergleich zum Vormonat, Vorjahresmonat und zum Durchschnittsverbrauch monatlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informiert werden. Ebenso sollen Angaben zu Brennstoffmix, Steuern und Abgaben sowie den jährlichen Treibhausgasemissionen enthalten sein. Darüber hinaus müssen Kontaktdaten zu Beratungsstellen angegeben sein, damit sich Mieter über das Energiesparen informieren können. Bei einem Verstoß des Vermieters gegen seine Mitteilungspflicht, kann der Mieter den auf ihn entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen.
  4. Ab 2023 müssen neu installierte Geräte auch an ein Smart-Meter-Gateway, einen digitalen Stromzähler, angebunden werden. Für Eigentümer, die bereits fernablesbare Messgeräte im Einsatz haben, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2031.
  5. Nicht fernablesbare Messgeräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Ausnahmen sind nur bei „besonderen Umständen“ möglich. Eine nähere Definition hierzu steht noch aus.

 

Pfandpflicht und Plastiktüten

Auch wenn es sich hierbei nicht um unsere Kernthemen handelt, so erwähnen wir diese klimapolitisch relevanten Neuregelungen mit Freude, betreffen sie unsere Umwelt doch ebenso wie die Themen Ressourcen und Erneuerbare Energien. Am 1. Januar trat die erste Stufe der „erweiterten Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen in Kraft. Bei den Plastik-Getränkeverpackungen werden jetzt unlogische Pfandlücken geschlossen. Bislang gab es beispielsweise Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure nur in Pfandflaschen, Schorle ohne Kohlensäure dagegen nicht. Auch für Getränke in Dosen gab es Ausnahmen, die für den Verbraucher wenig nachvollziehbar waren. Künftig muss für alle Getränkeflaschen aus Einwegplastik und auch Dosen Pfand entrichtet werden. Nur für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Bei der Höhe der Pfandbeträge gibt es vorerst keine Änderung. Diese liegen weiterhin zwischen acht und 25 Cent.

Noch knapp zwei Milliarden Plastiktüten (ausgenommen der sehr dünnen Hygienebeutel, auch „Hemdchen-Beutel“ genannt) verbrauchten laut Handelsverband die Deutschen im Jahr 2019. Damit soll nun Schluss sein. Denn ebenfalls seit dem 1. Januar dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr ausgeben. Gemeint sind Tüten mit mittlerer Materialdicke bzw. „Wandstärke“. Erlaubt bleiben allerdings die dünnen sogenannten „Hemdchenbeutel“ für Obst und Gemüse sowie besonders stabile Mehrwegtüten mit Henkeln, bei denen man davon ausgeht, dass sie mehrfach benutzt werden. Übrigens: Papiertüten sind keineswegs eine umweltfreundliche Alternative. Sie haben eine noch schlechtere Ökobilanz und müssen mindestens dreimal häufiger benutzt werden als eine erdölbasierte Plastiktüte, damit sich die Klimabilanz etwa die Waage hält.

 

Höhere Schornsteine

Gemäß der Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (BImSCHV § 14, § 19) muss seit 1. Januar bei neuen Kachelöfen, Kaminen und Pelletheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt der Schornstein so konzipiert sein, dass dessen Mündung aus der sogenannten Rezirkulationszone herausragt, da der Wind Abgase in diesem Bereich nicht wegtragen kann. Um den Abtransport zu gewährleisten, ist die Austrittsöffnung neuer Schornsteine am höchsten Punkt des Hauses, also am Dachfirst, anzubringen. Außerdem muss der Schornstein diesen Punkt noch um mindestens 40 Zentimeter überragen. Dies gilt nur für neue Anlagen, die rund elf Millionen bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen in Deutschland sind davon nicht betroffen.

 

EEG-Umlage und Einspeisevergütung sinken

Mit Beginn des Jahres sinkt die EEG-Umlage von 6,5 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) auf 3,723 ct/kWh und damit auf den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Durch diese Senkung um 43 Prozent spart ein 3-Personen-Haushalt in diesem Jahr rund 100 Euro. Die Einspeisevergütung sinkt für Photovoltaik-Anlagen mit einer Größe von 1 bis 10 kWp auf Wohnhäusern auf 6,83 ct/kWh., für eine Größe von 11 bis 40 kWp auf 6,63 ct/kWh. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Größe und Typ der Anlage, der Vergütungssatz wird für 20 Jahre festgeschrieben. Die Einspeisevergütung wird monatlich um etwa 0,5 Prozent gesenkt. Wer seine Anlage also einen Monat später in Betrieb nimmt als beispielsweise der Nachbar, erhält in den nächsten zwei Jahrzehnten eine niedrigere Einspeisevergütung als dieser.

Die genaue monatliche Absenkung richtet sich nach den Zielen der Bundesregierung: Die 0,5 Prozent gelten, wenn so viele Photovoltaikanlagen zugebaut werden, wie von der Bundesregierung erwartet. Liegt der Zubau höher, wird die Einspeisevergütung um mehr als 0,5 Prozent gesenkt, bleibt er hinter dem gesetzten Ziel zurück, wird sie um weniger als 0,5 Prozent gesenkt. Die festgelegte Degressionsrate gilt immer für drei Monate. Nach diesem Prinzip wurde eine Degressionsrate von 1,4 Prozent festgesetzt und die Einspeisevergütung von November 2021 bis Januar 2022 jeweils zum 1. des Monats um diesen Prozentsatz gesenkt. Die monatlich aktuellen Sätze werden regelmäßig auf den Seiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

 

Solarpflicht für Neubauten

In verschiedenen Bundesländern gilt seit Jahresbeginn die Solarpflicht. So muss, wer beispielsweise in Baden-Württemberg ein neues Nichtwohngebäude oder einen neuen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen plant und den Bauantrag ab 1. Januar 2022 einreicht, eine Photovoltaikanlage installieren. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsanierungen erweitert. Zur Erfüllung der Pflicht kann anstelle einer Photovoltaikanlage auch eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung installiert werden. Ab 2023 gilt die Solarpflicht auch in Rheinland-Pfalz.


Achtung: Winterzeit Schimmelzeit

Schimmelflecken sind nicht nur eklig, sie gefährden auch Gesundheit und Bausubstanz. Gerade im Winter begünstigen die klimatischen Bedingungen in Innenräumen, dass Schimmelpilze mehrere Zentimeter pro Tag wachsen können, weil warme Raumluft auf kalte Außenwände trifft.

Da warme Luft viel Feuchtigkeit aufnehmen kann und diese sofort an kalte Flächen abgibt und so ständige Feuchtigkeit erzeugt, können Wände der ideale Nährboden für Schimmelsporen sein. Natürlich gibt es noch weitere Faktoren, die zu einer höheren Luftfeuchtigkeit beitragen, als wir denken – ob das tägliche Duschen, Kochen, Wäsche trocknen, unsere Zimmerpflanzen oder bauliche Gegebenheiten. Vielen bekannt, jedoch häufig nicht beachtet, lässt sich mit diesen Tipps Schimmelbildung entgegenwirken:
• dreimal täglich fünf bis zehn Minuten Stoß- oder Querlüften
• ausreichend Heizen
• ständig schwankende Raumtemperaturen vermeiden
• Temperaturunterschied zwischen den Räumen möglichst nicht mehr als 5 °C
• Räume nicht komplett auskühlen lassen
• Thermostatventil bei Abwesenheit auf 1 oder 2 stellen, nicht ausschalten
• Heizkörper und Ventil nicht mit Gardinen oder Möbeln verdecken
• nachts Rollläden runter
• Fenster nicht kippen
• Heizkörper vor Kälteeinbruch richtig entlüften

 

 


Novelle Klimaschutzgesetz verabschiedet – ein kurzes Update

Ende Juni hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesklimaschutzgesetzes verabschiedet. ...

Mit dem Klimaschutzgesetz 2021, dem „Generationenvertrag für das Klima“, werden das Ziel der Klimaneutralität um fünf Jahre auf 2045 vorgezogen und eine fairere Verteilung der Klimaschutzanstrengungen im Interesse der Generationengerechtigkeit angestrebt.
Dazu gehören auszugsweise auch ab 2024 jährlich konkrete Minderungsziele für die 30er Jahre, Zielvorgaben für Erhalt und Ausbau der „natürlichen Senken“ (Wälder und Moore) als Kohlenstoffspeicher. Ebenfalls ab 2024 sollen „die Instrumente der CO2-Bepreisung entsprechend der erwarteten EU-Regeln alle zwei Jahre evaluiert werden“.

Die nachstehende Tabelle zeigt, wie sich die zusätzliche Emissionsminderung bis 2030 verteilen wird.


Stabiler Pelletpreis trotz angespannter Rohstofflage

Wiederholte Meldungen über die Rohstoffknappheit mögen auch Besitzer von Holz-/Pelletheizungen und solche, die es werden wollen, in Atem halten.

– völlig zu Unrecht, wie das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) meldet: „Da sehr viel Holz in deutschen Sägewerken verarbeitet wird, ist die Rohstofflage entspannt und die Presslinge sind im Sommer gewohnt günstig“, erklärt DEPI-Geschäftsführer Martin Bentele. Der Preisvorteil zu Heizöl und Erdgas betrug im Juli gut 34 bzw. 31 Prozent – was etwa dem Verhältnis der letzten zehn Jahren entspricht, in denen Pellets im Durchschnitt 30 Prozent günstiger als Heizöl waren.

Händler, die die ENplus-zertifizierten Pellets mit hoher Brennstoffqualität verkaufen, finden Sie im Internet unter https://enplus-pellets.de

Und wer ans Umsteigen denkt, darf sich auch gleich darüber freuen, dass Pellets von der CO2-Steuer befreit sind, dem Mehrwertsteuersatz von nur sieben Prozent unterliegen und – wie erwähnt – Pelletheizungen enorm gefördert werden.